CHINA
Beim chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt haben sich einige Visabestimmungen bei verschiedenen Visaarten geändert
Mehrfachvisa:
Mehrfachvisa sind eigentlich nur mit einer offiziellen Einladung möglich. Eine Ausnahme kann die Konsularabteilung in Frankfurt machen, sofern eine Firmeneinladung in Verbindung mit alten Mehrfachvisa vorgelegt wird. Das alte Mehrfachvisum sollte sich im aktuellen Reisepass befinden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine gut lesbare Kopie des Visums aus dem alten Pass beigelegt werden. Doch selbst unter vorgenannten Bedingungen liegt die Ausstellung von Mehrfachvisa auf der Basis von Firmeneinladungen im Ermessensspielraum der Botschaft.
Geschäftsvisa zur zweifachen Einreise oder für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen:
Für alle Visumarten außer für einmalige Einreise mit einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen benötigt das Konsulat nun eine offizielle Einladung der chinesischen Bezirksregierung oder der Außenhandelsbehörden. Liegt eine solche nicht vor, so muss zumindest ein abgelaufenes Visum der gewünschten Kategorie im aktuellen Reisepass enthalten sein, welches nicht älter als 1 Jahr ist.
Touristenvisa zur zweifachen Einreise oder für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen:
Für alle touristischen Visumarten außer für einmalige Einreise mit einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen benötigt das Konsulat nun Buchungsbelege, aus denen die Notwendigkeit der gewünschten Visumart hervorgeht.