9. Juli 2012 

CHINA

Das Generalkonsulat von China in München teilt mit, dass folgende Änderungen bei Einladungen für Geschäftsvisa ab dem 15.07.2012 gelten.

Die Einladung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person

  • Reisezweck, Besuchsort, Ein- und Ausreisedatum der eingeladenen Person

  • Angabe wer die Reisekosten übernimmt

  • Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift und Stempel der einladenden Firma/Institution

  • Beziehung zwischen der eingeladenen Person und der einladenden Firma/Institution

Bei Visaanträgen zum Besuch von Freunden oder Familien muss die einladende Person ein Formblatt ausfüllen und unterschreiben (siehe Downloads).

Es ist zusammen mit allen anderen Unterlagen mit dem Visumantrag einzureichen.

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