17. Februar 2010
INDIEN
Das indische Generalkonsulat in Frankfurt teilt mit, daß ab dem 18.02.10 für die dortige erfolgreiche Beantragung eines Employment Visums ein tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache den anderen Unterlagen beizulegen ist. Auf diesen kann jedoch verzichtet werden, wenn ausreichende Qualifikationsnachweise für die in Indien anzutretende Arbeit beigefügt sind.